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BPatG, 09.08.2000 - 28 W (pat) 157/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BPatG, 09.08.2000 - 28 W (pat) 157/99
Das Bundespatentgericht ist als Beschwerdegericht auch nicht gehalten, den Beteiligten Äußerungsfristen zu setzen oder einen beabsichtigten Entscheidungstermin mitzuteilen (vgl BGH GRUR 1997, 223 - Ceco), zumal die Widersprechende seit Erhebung der Beschwerde am 5. August 1999 ausreichend Zeit hatte, sich in der Sache zu äußern. - BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
Auszug aus BPatG, 09.08.2000 - 28 W (pat) 157/99
Der im Rahmen des Benutzungszwangs herrschende Beibringungsgrundsatz läßt es nicht zu, die Widersprechende auf diese Verpflichtung zum Vortrag hinzuweisen (vgl BPatG, GRUR 1996, 981, 982 - ESTAVITAL mwN).